Aufbau der Sprachförderung nach §28a (DWS)

In der Stadtteilschule Flottbek gibt es in den Jahrgängen 5, 6 und 8 jeweils eine Doppelstunde wöchentlich zur Förderung von den SchülerInnen, die in der Hamburger Schreibprobe (HSP) oder der SCHNABEL-Testung und dem Stolperwörterlesetest eine Leistung unter dem Prozentrang 10 erreicht haben.
Dies sind die SchülerInnen, die laut §28a des Hamburger Schulgesetzes ein Anrecht auf zusätzliche Sprachförderung haben.

In den Förderstunden arbeiten wir mit einer Online-Diagnose, die ausweist, in welchen Bereichen genau ein Kind Förderbedarf hat. Daraufhin angepasst erfolgt die Förderung in kleinen Gruppen.

 

 

Wenden Sie sich gern mit Fragen an uns:

Telefonisch über das Schulbüro oder an
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