Noten. Transparenz ist gefragt!

Unterrichten umfasst nicht nur die Förderung und Beratung von Schüler*innen, sondern auch die Beurteilung und Rückmeldung des Leistungsstandes. An der Stadtteilschule Flottbek gibt es für alle Jahrgangsstufen verbindliche Absprachen, wie bewertet und benotet wird.

  • Leistungsbewertung orientiert sich an den fachlichen Anforderungen und überfachlichen Kompetenzen der Rahmenpläne und trifft Aussagen zum Lernstand und zur individuellen Lernentwicklung.
  • Die Schüler*innen können jederzeit ihren Leistungsstand erfragen, ergänzend gibt es zwei Mal im Jahr (Herbst/Frühjahr) ergänzend zu den Zeugnissen schriftlich eine Auskunft über den Notenstand.
  • Ergänzend zu den Zeugnissen erhalten alle Schüler*innen individuelle Lernentwicklungsberichte.
  • Für alle Fächer gibt es eine verbindliche Bewertungsgrundlage. In der Klassenlehrerstunde gibt es keine Noten.

 

Jg.5/6

In Jahrgangsstufe 5 und 6 werden die Leistungen der Schüler*innen mit den Noten 1 bis 6 bewertet.

  • „In den Jahrgangsstufen 5 und 6 der Stadtteilschule werden die Leistungen im Unterricht und in den Zeugnissen mit der Note „gut“ (2) bewertet, wenn die erhöhten Anforderungen der Bildungspläne erfüllt sind. Die Note „ausreichend“ (4) wird erteilt, wenn die Mindestanforderungen der Bildungspläne erfüllt sind.“ (APO §2 (3))“

Jg. 7-10

In den Jahrgangsstufen 7-10 werden die Leistungen mit G- und E-Noten bewertet.
Nähere Informationen finden Sie unter dem Link: juris Sammlungen: Schulrecht Hamburg

  • G- Noten beschreiben Leistungen, die im Bereich des ersten allgemeinbildenden Schulabschlusses liegen (grundlegende Anforderungen).
  • E-Noten beschreiben Leistungen, die für einen Übergang in die gymnasiale Oberstufe erforderlich sind (erweiterte Anforderungen).
  • Leistungen, die zu einem mittleren Schulabschluss führen, bewegen sich in der Schnittmenge beider Skalen.