Wir möchten sie darüber informieren, dass auf Basis der allgemeinen Preisentwicklung bei den Lebensmitteln und den Arbeitskosten der von den Eltern zu zahlende Höchstpreis für das Mittagessen zum 1. August 2025 um 30 Cent auf 5,00 Euro angehoben wird. Angesichts der nach wie vor hohen Lebensmittelpreise deckt dieser Beitrag derzeit nicht die tatsächlichen Kosten für ein Mittagessen. Die Caterer können daher ab dem 01.08.2025 zunächst befristet bis zum 31.12.2025 bis zu 5,60 Euro pro Mittagessen abrechnen. Die Differenz in Höhe von 60 Cent zwischen dem von Ihnen zu zahlenden Maximalpreis von 5,00 Euro und der neuen Preisobergrenze für die Caterer übernimmt die Behörde für Schule, Familie und Berufsbildung und rechnet die Differenz direkt mit den Caterern ab. Das gilt für alle Mittagessen, auch die der vollzahlenden Schüler*innen.
Damit setzt der Hamburger Senat konsequent die seit 2020 begonnene Linie durch, im Sinne der Familien, Kinder und Jugendlichen ein schulisches Mittagessen zu vertretbaren Preisen zu sichern und den an den Hamburger Schulen tätigen Cateringunternehmen angemessene Preise zu ermöglichen. Insgesamt übernehmen die Freie und Hansestadt Hamburg und der Bund deutlich mehr als 50 Prozent der Kosten aller schulischen Mittagessen, um für alle Schüler*innen an Hamburgs Schulen ein gesundes Mittagessen zu gewährleisten. Mehr Informationen hierzu finden Sie bei Bedarf unter Mittagessen für die Hamburger Schulen – hamburg.de.
Da die Pläne der Bundesregierung eine Absenkung der Umsatzsteuer für die Gastronomie zum Januar 2026 vorsehen, von der auch die Caterer profitieren werden, ist die dargestellte Regelung für den Höchstpreis zunächst bis zum 31.12.2025 befristet.
